

Wer mit dem Vorwurf der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger konfrontiert wird, steht oftmals vor einer enorm belastenden Situation, die ihn an seine persönlichen Grenzen bringt. Schon der Verdacht kann erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher entscheidend. So kann der Sachverhalt rechtlich korrekt eingeordnet werden. Mögliche Missverständnisse können ausgeräumt werden. Die eigenen Rechte können wirksam geschützt werden.
Vorladung aufgrund des Vorwurfs Förderung sexueller Handlung Minderjähriger erhalten? Schnell handeln und Anwalt einschalten!
Jetzt anrufen und Termin vereinbarenDie Unterstützung sexueller Aktivitäten von minderjährigen Personen ist in § 180 Abs. 2 StGB festgelegt. Der Tatbestand umfasst insbesondere das gezielte Begünstigen, Vermitteln oder Herbeiführen von Situationen, in denen Personen unter 16 Jahren zu sexuellen Handlungen veranlasst werden könnten, wobei es sich um Handlungen handeln muss, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen verstoßen. Bereits das bewusste Ermöglichen oder Unterstützen solcher Kontakte kann strafbar sein. Die Strafe kann, je nach Situation, bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe sein. Eine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Abläufe und der subjektiven Vorwerfbarkeit ist daher für die Verteidigung von zentraler Bedeutung, denn nur so können die Umstände eines Falls vollständig und zutreffend ermittelt werden.