

Zu den schwerwiegendsten Vermögens- und Gewaltdelikten des deutschen Strafrechts zählen die Straftatbestände Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB) und Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Beim Raub verbindet der Täter eine Wegnahmehandlung mit dem Einsatz von Gewalt oder einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Wenn jemand eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder eine andere besonders einschüchternde Methode verwendet, begeht er einen schweren Raub. Das Gesetz bewertet den Raub mit Todesfolge noch dramatischer. Dabei tritt der Tod eines Menschen als Folge der Raubhandlung ein. Das gilt selbst dann, wenn der Täter den Tod nicht beabsichtigt hat. Die Folgen einer Straftat können sehr schwerwiegend sein und in manchen Fällen sogar zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann die komplexen Tat- und Schuldfragen sorgfältig prüfen.
Rechtzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen
Jetzt anrufen und Termin vereinbarenDie Regelungen zu Raubdelikten finden sich im 20. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Dazu zählen die Tatbestände Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) und räuberische Erpressung (§ 255 StGB). Sämtliche dieser Delikte gelten als Verbrechenstatbestände. Schon der Grundtatbestand des Raubes gemäß § 249 StGB sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von zwölf Monaten vor, die Höchststrafe beläuft sich auf fünfzehn Jahre. Bei Verbrechen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Spätestens mit Zustellung der Anklageschrift werden Sie aufgefordert, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger zu benennen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, bestimmt das Gericht einen Anwalt für Sie. Dann sind Sie auf dessen Einsatz und Kompetenz angewiesen. Deshalb rate ich Ihnen dringend, Ihr gesetzliches Recht zu nutzen und selbst einen geeigneten Strafverteidiger auszuwählen. Verzichten Sie darauf, irgendeinen Anwalt zu nehmen. Nur durch einen Fachanwalt für Strafrecht können Ihre Rechte effektiv geschützt und Ihre Freiheit bestmöglich verteidigt werden, da nur er über die spezialisierten Kenntnisse und die praktische Erfahrung verfügt.
Der Besitz an beweglichen Sachen wird durch § 249 StGB geschützt – und zwar unabhängig davon, ob dieser Besitz rechtmäßig oder rechtswidrig erlangt wurde. Selbst Gegenstände, die zuvor durch Diebstahl oder Raub erlangt wurden, können erneut geraubt werden. Das gilt ebenso für Betäubungsmittel: Auch der Dealer hat einen geschützten Besitz an seinen Drogen. Wer Betäubungsmittel unter Einsatz von Gewalt oder durch Drohungen an sich nimmt, begeht daher regelmäßig einen Raub, wobei die Art des Delikts in beiden Fällen gleich ist.
Wie beim Diebstahl erfordert der Raub zunächst die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Der entscheidende Unterschied: Die Wegnahme erfolgt beim Raub mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Eine tatsächliche Gewaltanwendung ist nicht zwingend nötig, bereits die Drohung genügt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BGH ist es entscheidend, dass das Nötigungsmittel gezielt und final eingesetzt wird. Dies dient dazu, die Wegnahme zu ermöglichen.
Beispiele aus der Praxis:
Der schwere Raub stellt eine besonders gefährliche Form des Raubes dar und schützt, wie es auch beim Grundtatbestand der Fall ist, den Besitz an beweglichen Sachen. Es kommt darauf an, dass der Täter bei der Tat besondere Gefährlichkeitsmerkmale zeigt. Das sind zum Beispiel: der Einsatz von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen, die Beteiligung von Mittätern oder die besonders schwere Verletzung des Opfers. Auch hier gilt: Es ist nicht wichtig, ob die Sache auf rechtswidrige Weise erlangt wurde. Der Schutz gilt für alle rechtmäßigen Besitzer. Entscheidend ist, dass die Gewalt oder Drohungen unmittelbar mit der Wegnahme verbunden sind.
Beispiele aus der Praxis:
Nach deutschem Strafrecht stellt der Raub mit Todesfolge eine besonders schwere Form des Raubes dar und ist ein eigenständiger Tatbestand. § 251 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) besagt, dass derjenige, der einen Raub begeht und dabei mindestens fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren rechnen muss. Entscheidend ist dabei nicht, ob jemand den Tod absichtlich herbeigeführt hat. Es reicht, dass er den Tod als mögliche Folge des Raubes zumindest billigend in Kauf nimmt oder leichtfertig verursacht.
Der hohe Strafrahmen wurde gewählt, um deutlich zu machen, dass es sich hierbei um ein Verbrechen von herausragender Schwere handelt. Jeder Schritt im Ermittlungs- und Strafverfahren kann über das weitere Leben des Angeklagten entscheiden. Daher ist es zwingend notwendig, einen im Strafrecht erfahrenen Verteidiger bzw. einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Nur dieser kennt die komplexen rechtlichen und tatsächlichen Aspekte solcher Verfahren.
Beispiele aus der Praxis:
Raub mit oder ohne Todesfolge - ich stehe an Ihrer Seite. Auch im Notfall
Jetzt anrufen und Termin vereinbarenRäuberischer Diebstahl liegt vor, wenn eine Person bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt wird und Gewalt oder Drohungen gegen eine Person ausübt, um den Besitz des gestohlenen Gegenstands zu sichern. Bereits die Androhung von Gewalt reicht aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Entscheidend ist, dass die Gewaltanwendung darauf gerichtet ist, den Besitz des Diebesgutes zu erhalten, und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, auf die Verhinderung der Verbreitung von Diebesgut. Will der Täter hingegen lediglich verhindern, dass seine Identität festgestellt wird, liegt kein räuberischer Diebstahl vor.
Die rechtliche Behandlung des räuberischen Diebstahls entspricht der des Raubs, wie in § 249 StGB festgelegt. Das bedeutet, dass bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren droht. Die Gesetze zeigen, dass es schon eine Straftat ist, wenn man versucht, etwas, das man gestohlen hat, mit Gewalt zu behalten.
Beispiele aus der Praxis:
Räuberischer Diebstahl ist ein schwerwiegender Straftatbestand, der wie ein Raub behandelt wird. Um sich effektiv zu verteidigen, sollten Sie unverzüglich einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht beauftragen. Nur durch kompetente rechtliche Unterstützung kann geprüft werden, ob die Gewaltanwendung tatsächlich den Tatbestand des § 252 StGB erfüllt oder ob mildernde Umstände vorliegen.