

Das Vermögen wird durch die Straftatbestände Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB) vor rechtswidriger Täuschung geschützt. Es liegt Betrug vor, wenn jemand einen anderen dazu bringt, einen Vermögensnachteil zu erleiden. Das macht er, indem er falsche Tatsachen vorspiegelt. Oder indem er wichtige Informationen verschweigt. So verschafft er sich selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil. Manchmal sind es falsche Rechnungen, manchmal falsche Verkaufsangebote oder falsche Versprechungen, wenn man einen Vertrag abschließen will. Der Schutz, der schon in der realen Welt besteht, wird durch den Computerbetrug auch auf die digitale Welt übertragen. Dabei werden Datenverarbeitungssysteme manipuliert, um unrechtmäßig an Geld zu kommen. Beispiele dafür sind Online-Banking-Manipulationen, Phishing oder der Missbrauch von Zugangsdaten. Beide Delikte können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei gewerbsmäßiger Täuschung, drohen höhere Strafen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um komplexe Beweis- und Vorsatzfragen zu klären und die rechtliche Situation gezielt zu prüfen.
Bei Fällen von Betrug oder Computerbetrug hilft ein Fachanwalt für Strafrecht
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