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Entführung, erpresserischer Menschenraub

Entführung und erpresserischer Menschenraub – schwerste Delikte gegen die persönliche Freiheit

Zu den gravierendsten Eingriffen in die persönliche Freiheit eines Menschen zählen die Straftatbestände Entführung und erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB). Wenn Menschen mit Gewalt oder Drohung in die Gewalt eines Täters gebracht oder dort festgehalten werden, um Vermögensvorteile zu erlangen oder einen Dritten zu nötigen, nennt man das erpresserischen Menschenraub. Kennzeichnend ist dabei die Verbindung von Freiheitsberaubung und Erpressungsabsicht, was den Straftatbestand zu einem der schwersten im deutschen Strafrecht macht. Auch klassische Entführungssituationen fallen unter diese Vorschriften. Dabei wird eine Person gegen ihren Willen verbracht oder ihrer Freiheit beraubt. Es kommt aber eine Erpressungsabsicht hinzu. Die möglichen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das bedeutet, dass jeder Vorwurf in diesem Bereich sehr ernst genommen werden muss. Damit die komplexen Tat- und Vorsatzfragen präzise geprüft und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden können, ist eine spezialisierte Strafverteidigung unerlässlich.

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Rechtsanwalt Fabian Reifer
Fachanwalt & Strafverteidiger

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