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Betäubungsmittelstrafrecht / BTM

Betäubungsmittelstrafrecht – Verstöße gegen das BtMG

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BTM) regelt den Umgang mit Drogen und anderen kontrollierten Substanzen in Deutschland. Es umfasst den Besitz, Erwerb, Handel, die Herstellung sowie das Einführen oder Ausführen von Betäubungsmitteln, wie sie im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgelistet sind. Schon der Besitz geringer Mengen für den Eigenbedarf, ohne die entsprechende Erlaubnis zu haben, kann als Verstoß gewertet werden. Noch schwerer wiegt es, wenn mit dem Besitz Handel getrieben, geschmuggelt oder in großem Umfang gewerbsmäßig hergestellt wird. Die Strafrahmen reichen von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu langjährigen Haftstrafen. Besonders bei organisiertem Drogenhandel oder Beteiligung an kriminellen Strukturen drohen somit Haftstrafen von langer Dauer. Auch der Besitz harter Drogen wie Kokain, Heroin oder Methamphetamin kann ohne Handelsabsicht strafbar sein. 

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Rechtsanwalt Fabian Reifer
Fachanwalt & Strafverteidiger

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