

Der § 315d StGB regelt umfassend verbotene Kraftfahrzeugrennen und betrifft weit mehr als nur klassische Straßenrennen zwischen mehreren Pkw. § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB umfasst alle illegalen Straßenrennen, die entweder verabredet oder spontan stattfinden. Dabei bringen mehrere Fahrer ihre Fahrzeuge bewusst gegeneinander auf Höchstgeschwindigkeit, zum Beispiel bei Beschleunigungsduellen an Ampeln ("Ampelrennen") oder bei organisierten Rennen auf abgesperrungsfreien öffentlichen Straßen. Zusätzlich ahndet § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB auch das sogenannte Alleinrennen: Hierfür genügt bereits ein einzelner Fahrer, der sein Fahrzeug mit "höchstmöglicher Geschwindigkeit" oder deutlich nicht angepasstem Tempo rücksichtslos fährt, um eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu verursachen. Beispiele für solche Rennen sind riskante Solofahrten mit extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Ausreizen der Motorleistung im dichten Stadtverkehr oder aggressive Fahrmanöver, die allein auf das Erzielen einer maximalen Geschwindigkeit abzielen.
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Jetzt anrufen und Termin vereinbarenDie Strafen nach § 315d StGB sind erheblich und sollen die hohe Gefährdungslage im Straßenverkehr widerspiegeln, die durch die vielen Unfälle und deren schlimme Folgen entsteht. Grundsätzlich droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wenn ein verbotenes Rennen durchgeführt oder daran teilgenommen wird. Bei einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert erfolgt eine Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe gemäß § 315d Abs. 2 StGB. Kommt es infolge des Rennens zu einer schweren Gesundheitsschädigung oder gar zum Tod eines Menschen, sind Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren möglich (§ 315d Abs. 5 StGB). Zusätzlich können weitreichende Nebenfolgen eintreten. Häufig wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung ausgesprochen. In schweren Fällen kann sogar das verwendete Fahrzeug eingezogen werden (§ 315f StGB). So soll verhindert werden, dass es zu Unfällen kommt und dass sich Menschen in Zukunft nicht an Regeln halten.