

Umgangssprachlich wird diese Tat auch als Unfallflucht oder Fahrerflucht bezeichnet. Sie ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten in Deutschland. Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell sie sich strafbar machen und wie hart die Konsequenzen selbst bei vermeintlich kleinen Sachschäden ausfallen können. Strafbar macht sich, wer als Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall von der Unfallstelle geht, ohne zugunsten der anderen Beteiligten durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, zur Aufnahme seiner Feststellungen beigetragen zu haben oder eine angemessene Zeit gewartet hat.
Kurz gesagt: Wer nach einem Unfall, bei dem nur ein Spiegel abgefahren wurde oder ein kleiner Kratzer entstanden ist, einfach weiterfährt, ohne sich zu erkennen zu geben oder zumindest eine angemessene Wartezeit von meist 15 bis 30 Minuten einzuhalten, begeht eine Straftat.
Unrechtmäßig vom Unfallort entfernt? Jetzt handeln und das Schlimmste abwenden!
Jetzt anrufen und Termin vereinbarenUnfallflucht ist in § 142 StGB geregelt und stellt eine Straftat dar, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder eine angemessene Zeit zu warten – in der Regel 15 bis 30 Minuten, je nach Situation. Kurz gesagt: Auch bei kleinsten Schäden, wie einem abgefahrenen Spiegel oder einem Kratzer, begeht man eine Straftat, wenn man einfach weiterfährt. In der Regel werden bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Geldstrafen verhängt, wobei auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich sind.
Entscheidend sind die Schadenshöhe und die Umstände: Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 1.300 € (§ 69 Abs. 2 StGB) droht in der Regel kein Entzug der Fahrerlaubnis, jedoch häufig ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten sowie zwei Punkte in Flensburg. Liegt der Schaden darüber – was bereits bei vielen typischen Blechschäden der Fall ist –, wird die Fahrerlaubnis in der Regel für sechs bis zwölf Monate entzogen.
Dies ist häufig mit einer MPU verbunden, insbesondere bei Alkohol, Drogen oder Vorstrafen. Bei hohen Sach- oder Personenschäden sind Freiheitsstrafen auf Bewährung keine Seltenheit. Besonders schwer wiegt die Flucht, wenn sie genutzt wird, um einen Alkohol- oder Drogenverstoß zu verschleiern. Dann drohen 18 bis 36 Monate Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und fast immer eine MPU. Die Rechtsprechung ist streng: Selbst das "kurze Umparken" oder eine spätere Meldung bei der Polizei ändern nichts daran, dass die Straftat bereits vollendet ist. Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung erhöht die Chancen erheblich, das Verfahren einzustellen, ein bloßes Fahrverbot statt Entziehung zu erreichen oder die Sanktionen spürbar zu reduzieren.