

Die Regelung bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ist eine gesetzliche Bestimmung, die entwickelt wurde, um Kinder und Jugendliche in abhängigen Beziehungen vor sexuellem Missbrauch durch Autoritätspersonen zu schützen. Im Falle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen muss ein Schutzverhältnis des Täters oder der Täterin gegenüber dem Opfer bestehen. Es gibt zwei mögliche Tätergruppen
Täter sind hier die mittelbar oder unmittelbar Vorgesetzten mit Weisungsbefugnis wie Ausbilder, Vorarbeiter oder Lehrer. (§ 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Zu dem Kreis der möglichen Täter gehören Eltern, Großeltern und Stiefeltern sowie der nichteheliche Lebenspartner eines Elternteils. (§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Bei sexuellem Kontakt zwischen Täter und Opfer sieht das Gesetz einen Strafrahmen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor. In der Tatbestandsalternative ohne direkten Körperkontakt sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Falls Sie von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden oder eine Vorladung von der Polizei erhalten, ist es ratsam, sich umgehend an einen Anwalt für Strafrecht, besser noch Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Als Strafrechtskanzlei in Bochum setze ich mich für Ihre Interessen ein und helfe Ihnen, Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Ermittlungsverfahren entwickeln oft eine Dynamik, die außer Kontrolle geraten kann, daher ist es von großer Bedeutung, sich möglichst frühzeitig in einem Strafverfahren an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Vorwürfe vor dem zuständigen Gericht von allein geklärt werden. In sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten ist die frühzeitige Beauftragung eines Anwalts, am besten mit sehr viel Erfahrung im Strafrecht, von entscheidender Bedeutung.
Ich arbeite als Rechtsanwalt in Ihrem Auftrag und biete Ihnen Zuverlässigkeit und einen diskreten Umgang mit Ihren Informationen, das gilt auch für mein Team in meiner Kanzlei in Bochum.
Ich sehe meine Mandanten als Menschen ungeachtet der im Raum stehenden Anschuldigungen, daher ist für mich die persönliche Betreuung und Beratung auf Augenhöhe selbstverständlich.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger in Bochum und bin stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.