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Rechtsanwalt Bochum
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Körperverletzung

Körperverletzung nach § 223 StGB – Rechtsberatung durch erfahrenen Strafverteidiger

Was ist Körperverletzung gemäß § 223 StGB?

Nach § 223 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Hinter diesen kurzen Formulierungen steckt – wie so oft im Strafrecht – eine umfangreiche Auslegung durch Rechtsprechung und Literatur.

Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn das körperliche Wohlbefinden eines Menschen nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Es geht also um Handlungen, die Schmerzen verursachen oder das körperliche Befinden spürbar verschlechtern.
Eine Gesundheitsschädigung ist gegeben, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder verstärkt wird – und zwar auch dann, wenn dieser Zustand nur vorübergehend ist.

Für juristische Laien sind diese Definitionen oft schwer verständlich. Umso wichtiger sind praktische Beispiele. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das unbemerkte Beimischen von Alkohol in ein eigentlich alkoholfreies Getränk eine Körperverletzung darstellt, wenn der Betroffene dadurch in einen Rauschzustand versetzt wird (BGH 4 StR 473/20).
Reine psychische Einwirkungen, wie etwa ständiges nächtliches Aufwecken, gelten dagegen nicht als Körperverletzung.
Seit dem Aufkommen von HIV hat die Rechtsprechung außerdem klargestellt, dass die Infektion eines anderen Menschen mit einer ansteckenden Krankheit grundsätzlich eine Körperverletzung darstellt.

Wie bei jedem Delikt im Strafrecht braucht es neben der objektiven Tatbestandsverwirklichung auch den Vorsatz. Der Täter muss also wissen, was er tut und dass sein Verhalten die gesetzlichen Merkmale des Tatbestands erfüllt – zumindest „in einer Parallelwertung in der Laiensphäre“, wie Juristen sagen.

Auch körperliche Züchtigungen von Kindern sind heute eindeutig als Körperverletzung einzustufen. Was früher mit „Das Kind hält das schon aus“ abgetan wurde, ist seit Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung unzulässig.

Rechtsberatung durch erfahrene Strafverteidiger

Bei Körperverletzungsvorwürfen ist frühzeitige anwaltliche Hilfe entscheidend. Unsere Kanzlei bietet:

  • Umfassende Analyse des Sachverhalts und der Beweislage
  • Prüfung von Rechtfertigungsgründen und Verteidigungsstrategien
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
  • Beratung zu allen Fragen rund um § 223 StGB

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Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB

Die gefährliche Körperverletzung ist eine Qualifikation der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB). Sie liegt vor, wenn die Tat unter erschwerenden Umständen begangen wird – also wenn der Täter die Körperverletzung:

  • durch Beibringung von Gift oder gesundheitsschädlichen Stoffen,
  • mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug,
  • durch einen hinterlistigen Überfall,
  • gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten oder
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht.

Schon das Vorliegen eines dieser Merkmale führt zur Einstufung als gefährliche Körperverletzung. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Besonders umstritten ist die Auslegung des Begriffs „gefährliches Werkzeug“. Darunter fällt jeder Gegenstand, der – abhängig von seiner Beschaffenheit und der konkreten Verwendung – geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen.

Die Bewertung der einzelnen Qualifikationsmerkmale ist komplex und stark von der Rechtsprechung geprägt. Eine fundierte Verteidigung wegen gefährlicher Körperverletzung erfordert daher tiefgehende Kenntnisse des Strafrechts und der aktuellen Urteile.

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht, wie Rechtsanwalt Reifert, kennt die entscheidenden Unterschiede und Verteidigungsstrategien.

Das Strafmaß und die Rechtsfolgen im Falle einer Körperverletzung

Welche Strafe droht bei Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung?

Rechtsfolgen und Strafen bei Körperverletzung
Nach § 223 StGB wird Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Sie ist grundsätzlich ein Antragsdelikt (§ 230 StGB), das heißt: Eine Strafverfolgung erfolgt nur, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt.

Anders verhält es sich bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB. Hierbei handelt es sich um ein Offizialdelikt – die Staatsanwaltschaft wird also von Amts wegen tätig. Die gefährliche Körperverletzung stellt eine Qualifikation des § 223 StGB dar und liegt etwa vor, wenn die Tat mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder gemeinschaftlich begangen wird.

Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Sie liegt vor, wenn der Täter die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, ohne den Erfolg gewollt zu haben.

Im Strafrecht bedeutet Fahrlässigkeit, dass jemand die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt, obwohl er sie nach den Umständen hätte beachten müssen. Der Täter erkennt den möglichen Eintritt des Erfolgs entweder nicht oder er vertraut darauf, dass schon nichts passieren wird, ohne das Risiko jedoch bewusst zu akzeptieren. Entscheidend ist also: Der schädigende Erfolg wird weder gewollt noch billigend in Kauf genommen, sondern entsteht, weil die Person nicht sorgfältig genug handelt, beispielsweise weil sie unaufmerksam, unvorsichtig oder leichtsinnig ist.

 

In dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten (Notfällen), wie Durchsuchungen, Verhaftungen und Untersuchungshaft erreichen Sie uns 24 Stunden täglich unter unserer Notdienstrufnummer

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Rechtsanwalt Reifert, Fachanwalt für Strafrecht

Körperverletzungsdelikte zählen zu den zentralen Tätigkeitsbereichen eines strafrechtlichen Mandats. Rechtsanwalt Reifert verfügt über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung, insbesondere bei Vorwürfen der Körperverletzung. Auch wenn der Grundtatbestand – etwa die einfache oder fahrlässige Körperverletzung – auf den ersten Blick nicht schwerwiegend erscheint, können die Strafen erheblich ausfallen, sobald eine Qualifikation erfüllt ist. Ob eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, hängt häufig von juristischen Feinheiten und der sorgfältigen Bewertung des Sachverhalts ab. Diese Aspekte kann nur ein im Strafrecht erfahrener Anwalt zuverlässig einschätzen.

Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung erfahren, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

 

Rechtsanwalt Fabian Reifer
Fachanwalt & Strafverteidiger

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