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Verleumdung, üble Nachrede und falsche Verdächtigung

Strafbare Angriffe auf Ehre und Wahrheit

Die Delikte Verleumdung (§ 187 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) gehören zu den zentralen Ehr- und Vertrauensdelikten des Strafrechts, die im deutschen Rechtssystem besonders schwerwiegende Folgen haben. Sie betreffen Situationen, in denen über eine Person etwas Falsches behauptet oder erzählt wird. Oder jemand wird absichtlich zu Unrecht beschuldigt, etwas Schlechtes getan zu haben. Während bei der üblen Nachrede bereits ausreicht, dass ehrenrührige Tatsachen ohne Beweis verbreitet werden, muss der Täter bei der Verleumdung nachweislich wissen, dass seine Behauptungen unwahr sind. Die falsche Verdächtigung ist noch schlimmer: Hier wird jemandem absichtlich und obwohl man es besser weiß, bei einer Behörde oder einem Amtsträger fälschlicherweise vorgeworfen, etwas Illegales getan zu haben. Eine genaue rechtliche Einordnung ist unerlässlich, denn diese Vorwürfe können schwerwiegende Konsequenzen für die persönliche und berufliche Situation der Betroffenen nach sich ziehen.

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Rechtsanwalt Fabian Reifer
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