Menü Inhalt Fussbereich
Rechtsanwalt Bochum
0234 / 927 83 30 0234 / 602 97 62 E-Mail Anfahrt

Der Deal - Verständigung im Strafverfahren

Strafprozess-Deal – Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht

In deutschen Strafverfahren besteht die Möglichkeit, dass sich Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft über das Strafmaß oder bestimmte Rechtsfolgen einigen. Umgangssprachlich wird dies oft als „Deal“ bezeichnet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 257c der Strafprozessordnung (StPO), der sogenannte Absprachen im Strafverfahren regelt. Das Ziel besteht darin, Verfahren effizienter zu gestalten, Prozessrisiken zu minimieren und für alle Beteiligten eine klare Lösung zu erzielen.

Eine Verständigung kann sowohl in Verfahren mit Anklage als auch in Fällen, die ursprünglich mit einem Strafbefehl begonnen haben, erfolgen. Typische Inhalte eines Deals sind:

  • Abstimmung über das Strafmaß, beispielsweise Vereinbarung einer Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zur Bewährung,
  • Abstimmung über Nebenfolgen wie Geldbußen, Fahrverbote oder Schadensersatzpflichten.
  • Geständnis des Angeklagten im Gegenzug für ein reduziertes Strafmaß.

Wichtig ist, dass ein solcher Deal nicht automatisch rechtsverbindlich ist. Die Verständigung muss immer vom Gericht gebilligt werden. Gemäß § 257c Abs. 2 StPO hat das Gericht die Angemessenheit der Vereinbarung zu überprüfen. Insbesondere muss geprüft werden, ob das Strafmaß mit der Schwere der Tat vereinbar ist und die Interessen der Allgemeinheit gewahrt bleiben. Das Gericht kann die Vereinbarung ablehnen, wenn es die vorgeschlagene Strafe für unangemessen hält.

In der Praxis werden Deals häufig genutzt, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Dies kann sowohl für den Angeklagten als auch für die Staatsanwaltschaft von Vorteil sein: Der Angeklagte kann eine höhere Rechtssicherheit und oft ein niedrigeres Strafmaß erreichen, während die Staatsanwaltschaft Zeit und Kosten spart und die Verfahrensrisiken reduziert.

Bei solchen Verständigungen spielt ein erfahrener Strafverteidiger eine zentrale Rolle, da er über das nötige Fachwissen und die Erfahrung verfügt, um die Situation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten. Er prüft, ob das Angebot der Staatsanwaltschaft tatsächlich fair und vorteilhaft ist, verhandelt über das Strafmaß und stellt sicher, dass der Mandant über alle Konsequenzen informiert ist. Ohne anwaltliche Unterstützung kann sich das Gericht gegen einen Angeklagten entscheiden oder eine zu hohe Strafe verhängen.

Ein Deal im Strafverfahren nach § 257c StPO kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, das Verfahren zu verkürzen und die Strafe planbar zu machen, denn so kann erreicht werden, dass das Verfahren schneller abgeschlossen wird und die Strafe entsprechend der Vereinbarung verhängt wird. Er erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung, ein strategisches Vorgehen und die Zustimmung des Gerichts. Wer seine Rechte kennt und fachkundige Verteidigung einsetzt, kann die Chancen auf ein günstiges Ergebnis deutlich erhöhen, denn so kann er seine Situation am besten meistern.

Lassen Sie uns das Beste aus einer schlechten Situation herausholen. Ich stehe an Ihrer Seite!

Jetzt anrufen und Termin vereinbaren
 

Rechtsanwalt Fabian Reifer
Fachanwalt & Strafverteidiger

 Dibergstr. 2a, 44789 Bochum
 0234 / 927 83 30

 Hattinger Str. 561, 44879 Bochum
 0234 / 602 97 62

 0234 / 602 97 61
 info@rechtsanwaltbochum.com