

Fremdes Eigentum und die öffentliche Sicherheit werden durch die Straftatbestände Brandstiftung (§ 306 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vor vorsätzlicher Zerstörung oder Beschädigung geschützt. Brandstiftung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich Feuer legt. Oder wenn jemand explosionsartige Ereignisse herbeiführt. Dadurch gefährdet er Gebäude, andere Sachwerte oder auch Leib und Leben. Unter bestimmten Umständen können auch fahrlässig verursachte Brände strafbar sein, zusätzlich zur klassischen Brandlegung.
Zu Sachbeschädigung zählt jede vorsätzliche oder leichtfertige Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen. Dazu zählen beispielsweise das Zerkratzen von Fahrzeugen, das Zerstören von Fensterscheiben oder die mutwillige Zerstörung von Gegenständen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders schwerwiegend sind die Fälle von Brandstiftung, bei denen Menschen in Gefahr sind oder ein großer Sachschaden entsteht. Erhebliche rechtliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Dieser sollte Tatbestände, Vorsatz und Schuld sorgfältig prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.
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