

Zur Verbreitung pornografischer Inhalte zählt jede Handlung, bei der pornografisches Material in Bild-, Video- oder Textform an andere weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht wird. Typische Beispiele sind das Versenden von pornografischen Bildern über Messenger-Dienste. Ein weiteres Beispiel ist das Hochladen von Videos auf Online-Plattformen. Auch das Teilen solcher Inhalte über soziale Netzwerke ist ein Beispiel. Auch das Zugänglichmachen für Minderjährige fällt unter diesen Tatbestand und wird besonders streng bewertet. Dabei ist entscheidend, dass die Inhalte ohne Einwilligung verbreitet werden oder gesetzlich als strafbar eingestuft sind, denn nur so ist sichergestellt, dass die Verbreitung der Inhalte nicht rechtmäßig ist.
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Jetzt anrufen und Termin vereinbarenDie Verbreitung pornografischer Inhalte ist in verschiedenen Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, etwa in den §§ 184 bis 184b. Abhängig von Art, Umfang und Empfänger der Inhalte können die Strafen von Geldbußen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Besonders schwerwiegend ist die Verbreitung an Minderjährige oder das Veröffentlichen von gewalttätigen bzw. strafbaren pornografischen Inhalten. Dies kann das Strafmaß erheblich erhöhen. Eine rechtliche Prüfung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist daher entscheidend, um den Vorwurf korrekt einzuordnen und mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln.