

Die zentralen Schutzgüter wie die persönliche Ehre, die Entscheidungsfreiheit und das Sicherheitsgefühl eines Menschen werden durch die Tatbestände Bedrohung (§ 241 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) betreffen. Die Beleidigung umfasst jede ehrverletzende Äußerung oder Handlung. Das kann mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen. Die Bedrohung zielt darauf ab, jemanden durch die Ankündigung eines Verbrechens in Angst zu versetzen. Die Nötigung wiederum setzt voraus, dass eine Person durch Gewalt oder Drohung zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird, wobei die Nötigung ein Mittel ist, um eine Person zu etwas zu zwingen, was diese nicht selbst möchte. Im Vergleich zu schweren Gewaltdelikten sind die Strafrahmen bei vergleichbaren Vergehen zwar niedriger, die Konsequenzen können aber trotzdem erheblich sein – sowohl rechtlich als auch persönlich. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Missverständnisse aufzuklären, unzulässige Ausweitungen der Tatbestände abzuwehren und die eigene Rechtsposition klar und wirkungsvoll zu vertreten.
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