

Wenn ein Verkehrsteilnehmer durch einen Pflichtverstoß – zum Beispiel durch überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Ablenkung durch das Handy, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder zu geringen Sicherheitsabstand – den Tod eines anderen Menschen verursacht, dann liegt fahrlässige Tötung im Straßenverkehr vor. Entscheidend ist, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Fahrer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hätte. Dabei ist es egal, ob der Verursacher die tödliche Folge vorhergesehen hat. Es kommt nur darauf an, ob er sie bei pflichtgemäßem Verhalten hätte verhindern können.
Vom Tatvorwurf fahrlässige Tötung im Straßenverkehr betroffen? Ich stehe auf Augenhöhe an Ihrer Seite.
Jetzt anrufen und Termin vereinbarenIm Straßenverkehr hat der Schutz des menschlichen Lebens höchste Priorität. Deshalb wird die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr strafrechtlich streng geahndet. Der Strafrahmen des § 222 StGB umfasst eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Pflichtverstößen können zudem die Tatbestände der Gefährdung des Straßenverkehrs oder sogar der unerlaubten Kraftfahrzeugrennen hinzukommen. Zu den besonders schweren Pflichtverstößen zählen etwa stark überhöhte Geschwindigkeit, grobe Missachtung von Verkehrsregeln (§ 315c StGB) oder Fahren unter erheblichem Alkohol- bzw. Drogeneinfluss (§ 315d StGB). Zusätzlich zur eigentlichen Strafe verhängen Gerichte in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung gemäß § 69a StGB. Des Weiteren können beträchtliche zivilrechtliche Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen, da derjenige, der die Ursache gesetzt hat, für sämtliche materiellen und immateriellen Verluste verantwortlich ist. Die rechtliche Bewertung hängt oft von komplexen Fragen ab, die Beweise betreffen. Dazu zählen Geschwindigkeit, Reaktionszeit und Sichtverhältnisse. Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden.